Mittlerweile mussten wir uns ja leider schon an die tägliche Nachricht von den moralischen Behinderungen und der kriminellen Energie so genannter Top-Manager gewöhnen. Aber mit welcher Dreistigkeit die Deutsche Bahn und ihr Chef Mehdorn jetzt versuchen, Aufdecker der von ihnen verursachten Skandale mundtot zu machen, ist kaum noch zu überbieten.
Da schickt man doch tatsächlich Herrn Beckedahl, dem Betreiber von netzpolitik.org, eine Abmahnung, weil er es gewagt hatte, ein Memo des Berliner Landesdatenschutzbeauftragten, das tiefen Einblick in die Machenschaften bei der Deutschen Bahn gewährt, online zu stellen.
Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Sehr geehrter Herr Beckedahl,
Sie sind Inhaber und Betreiber der Homepage www.netzpolitik.org.
Wie wir festgestellt haben, veröffentlichen Sie im Wortlaut und als pdf-Dokument auf Ihrer Homepage unter der URL http://netzpolitik.org/2009/das-memo-zu-der-rasterfahnung-bei-der-deutschen-bahn/ einen Vermerk des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über ein Gespräch mit der Deutschen Bahn AG vom 28. Oktober 2008 über die Geschäftsbeziehungen der Deutschen Bahn AG mit der Network Deutschland GmbH.
Damit verstoßen Sie gegen §17 Abs. 2 Nr. 2 UWG bzw. §§ 823 Abs. 1 und 826 BGB. Gemäß §§ 1004, 823 Abs. 1, Ans. 2 BGB sind Sie zur Beseitigung bzw. Unterlassung verpflichtet.
Wir fordern Sie daher auf, den Gesprächsvermerk im Wortlaut und als pdf-Datei sofort von Ihrer Homepage zu entfernen.
Das Entfernen bzw. das bloße Unterlassen allein genügt nicht, um die sog. Wiederholungsgefahr zu beseitigen und somit den Unterlassungsanspruch zu erfüllen. Hierfür bedarf es einer uneingeschränkten, unwideruflichen Unterlassungserklärung, in der für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe zu unseren Gunsten versprochen wird.
Wir fordern Sie hiermit auf, eine solche Erklärung bis zum 6. Februar abzugeben und uns zuzusenden. Eine Erklärung, die diesen Anforderungen genügt, haben wir als Anlage diesem Schreiben beigefügt.
Sollten Sie unserer Forderung nicht nachkommen, sind wir gehalten, den Anspruch unverzüglich gerichtlich geltend zu machen.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie die Einleitung von strafrechtlichen Schritten behalten wir uns ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
Womit man aber bei der Bahn offensichtlich nicht gerechnet hat, ist die Reaktion der Öffentlichkeit auf dieses unerhörte Vorgehen.
Und wie es aussieht, scheint die Zahl der noch verbleibenden Tage eines Herrn Mehdorn als Bahnchef durchaus überschaubar zu sein.
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